Der Blaue Engel ist die erste und älteste umweltschutzbezogene Kennzeichnung der Welt für Produkte und Dienstleistungen. Der Auftrag, der mit dem Umweltzeichen verbunden ist, ist klar definiert: Der Blaue Engel fördert sowohl die Anliegen des Umweltschutzes als auch des Verbraucherschutzes. Darum werden Produkte und Dienstleistungen ausgezeichnet, die in ihrer ganzheitlichen Betrachtung besonders umweltfreundlich sind. Sie erfüllen die hohen Ansprüche des Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie der Gebrauchstauglichkeit. Aspekte, wie der sparsame Einsatz von Rohstoffen bei der Herstellung und beim Gebrauch, eine lange Lebensdauer und nachhaltige Entsorgung, haben eine hohe Bedeutung.

Wichtigstes Kriterium für die Vergabe des Blauen Engel ist ein deutlich geringerer Energieverbrauch der Geräte im Vergleich zu herkömmlichen Produkten. Darüber hinaus müssen die zukünftigen Blauen Engel Geräte auch bei den anderen umweltbezogenen Eigenschaften hohe Anforderungen erfüllen.

Der Blaue Engel wird durch folgende vier Institutionen getragen:

  • Das Jury-Umweltzeichen ist ein unabhängiges Beschlussgremium mit Vertretern aus Umwelt- und Verbraucherverbänden, Gewerkschaften, Industrie, Handel, Handwerk, Kommunen, Wissenschaft, Medien, Kirchen und Bundesländern.
     
  • Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist Zeicheninhaber und informiert regelmäßig über die Entscheidungen der Jury Umweltzeichen.
     
  • Das Umweltbundesamt fungiert mit dem Fachgebiet „Umweltkennzeichnung, Umweltdeklaration, Umweltfreundliche Beschaffung“ als Geschäftsstelle der Jury Umweltzeichen und entwickelt die fachlichen Kriterien der Vergabegrundlagen des Blauen Engel.
     
  • Die RAL gGmbH ist die Zeichenvergabestelle.